Industriegebiet GIB Langebrede/Detert - Umwelt Verein Steinhagen

Verein zur Förderung der Umwelt- und Lebensqualität
in Steinhagen e.V.
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Industriegebiet GIB Langebrede, ehemals Hof Detert

Durch die Erschließung des neuen Industriegebietes zwischen Bahnhofstraße und Bielefelderstraße, mitten in Steinhagen, wird sich unser Ort ein weiteres Mal massiv verändern.

Denn ein GIB (Gewerbe- und Industriegebiet) bedeutet 24 Stunden Betrieb an 7 Tagen der Woche.
So dürfen in Industriegebieten die Betriebe deutlich mehr Lärm machen – tag und nacht 70 dB!
In Industriegebieten wird produziert, verpackt, gelagert und Güter mit LKWs hin- und her bewegt.  Weiterer Dauerlärm und Abgase werden die Folgen sein.
Die Belastungen der Bürger und Bürgerinnen entlang der Bielefelder/Woerdener Straße und der Bahnhofstraße werden sich somit auch in der Nacht und am Wochenende massiv verstärken.

Die Erarbeitung eines allgemeinen Verkehrskonzepts für Steinhagen ist die Grundvoraussetzung für weitere Planungen, anderenfalls wird es nicht nur auf der Bielefelder/Woerdener Straße zum Dauerstau kommen.

So hat der Verein durch Rechtsanwalt Sedlak bereits vor der Entscheidung des Regionalrates per Schreiben erklärt, dass die Erschließung nicht gesichert ist und dass bereits ein Klageverfahren wegen des Baugebiets Waldbadstraße anhängig ist.

Beteiligen Sie sich!

Die Beteiligung zum Regionalplanänderungsverfahren beginnt am 10. Januar 2022 und endet am 11. März 2022.

Stellungnahmen können in dieser Zeit schriftlich (Bezirksregierung Detmold, Dezernat 32, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold), per E-Mail (post32@brdt.nrw.de) oder über das Internet https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1000680 eingereicht werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen kann auch digital erfolgen. Hierfür steht das Portal „Beteiligung.NRW“ vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 11. März 2022 zur Verfügung. „Beteiligung.NRW“ ist über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de)

oder direkt über

https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1000680 zu erreichen. Um dort eine Stellungnahme abgeben zu können, müssen Sie sich auf der Internetseite anmelden. Die Planunterlagen sind für jedermann frei zugänglich.

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Stellungnahme vom 2. Mai 2021 zur Änderung des Regionalplanes für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Langebrede (ehemals Hof Detert) am 6. Mai 2021

 
In dem nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung, vom 24.03.2021, stimmten die Ratsmitglieder der Ansiedelung einer Firma zu. Nicht öffentlich; erinnern wir uns. In §4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde, aber auch in §23 der Gemeindeordnung NRW steht, dass der Rat die Bürger*innen über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten hat. Unter (2) steht: Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere stattfinden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Gemeinde handelt, die die strukturelle Entwicklung der Gemeinde unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden sind. Dass das Gebiet Langebrede (Detert) entwickelt werden soll ist seit langem geplant und die Ansätze im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Voraussetzungen für eine Neuplanung mit hoher ökologischer, sozialer wie funktionaler Qualität zu verwirklichen war für viele Bürger*innen ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch, dass sie beteiligt wurden.

 
Doch hier wurde nun am 24.03.2020 wieder etwas beschlossen, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Nun könnte man sagen, da am kommenden Donnerstag die oben genannte Änderung auf der Tagesordnung steht, dass man noch darüber diskutieren könnte. Leider können nun die von uns Bürgern*innen gewählten Vertreter über die aus unserer Sicht wichtigste Entscheidung, ob der Standort wirklich richtig verortet ist, nicht mehr beraten. Diese Entscheidung wurde bereits ohne die Öffentlichkeit getroffen. So muss man sich wirklich fragen, ob die Einwohner*innen der Gemeinde von nun an immer ihre Interessen ohne die gewählten Vertreter aus der Politik, wahrnehmen müssen. Sind unsere Bürgervertreter*innen immer noch im `Coronaschlaf` oder fühlen sich nicht richtig informiert?

 
Dass die Beratungen dazu nun wieder `nicht öffentlich` stattfanden, erinnert sehr an die über fast 1 Jahr laufenden nicht öffentlichen Absprachen zum Gewerbepark an der Waldbadstraße.

 
Was ist mit den Zielen des Regionalplanes und des LEP (Landesentwicklungsplan), der übergeordneten Planungsebene des Regionalplanes? Zum Beispiel Ziel 7.3-1 und dessen Erläuterungen?

 
Zumutbare Alternativen schließen die Inanspruchnahme von Waldbereichen aus. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kommen auch solche alternativen Planungen und Maßnahmen in Betracht, die den damit angestrebten Zweck in zeitlicher, räumlicher und funktionell-sachlicher Hinsicht nur mit Abstrichen am Zweckerfüllungsgrad erfüllen. Eine Alternative außerhalb von Waldbereichen kann deshalb auch zumutbar sein, wenn sie mit höheren Kosten, z. B. für den Grunderwerb und für die Erschließung, oder einem höheren Aufwand aufgrund geänderter Betriebsabläufe verbunden ist. (LEP)
 
 
Wir möchten unsere gewählten Damen und Herren des Bauausschusses bitten, dass sie beantragen, dass zur Beratung am Donnerstag, das vollständige Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Biotopkartierung, Herford (2018), „Faunistische Untersuchung im Rahmen der Gewerbeflächenentwicklung Hof Detert in Steinhagen“, für alle Ausschussmitglieder vorliegt. Auch erwarten wir, dass diese Faunistische Untersuchung umgehend online gestellt wird, damit alle Bürger*innen diese einsehen können.

 
Ebenso sollte der Prüfbogen GT_Stha_GIB_001, erstellt von Kortemeier & Brokmann (2020) bereitliegen, denn hier geht es doch um die Korrektheit von Prüfbögen, die unserem Wissen nach erst als Entwurf in den Regionalplan aufgenommen werden sollen. Die jetzt, nach dem Willen der Politik zu beantragende Fläche wurde nie in den Prüfbögen berücksichtigt.

 
Aus unserer Sicht sollte der Tagesordnungspunkt 2 am Donnerstag vertagt werden.

 
Wir als Umweltverein haben Sorge,  dass das vorher gut geplante ökologische Gewerbegebiet nun wieder durch die Hintertür verworfen wird.
 



Informative Links

Beschlussvorlage Regionalrat RR-20-2021

Projektunterlagen Teile A bis C - Anlage 3 zu RR-20-2021

Umweltbericht - Anlage 4 zu RR-20-2021

Machbarkeitsstudie ZERO EMISSION GmbH






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