Gewerbepark Waldbadstraße/Haged. - Umwelt Verein Steinhagen

Verein zur Förderung der Umwelt- und Lebensqualität
in Steinhagen e.V.
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Weihnachtsbrief der Anwohnergemeinschaft Waldbadstraße


Gewerbepark Waldbadstraße/Hagedorn

Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Gronemeyer & Banck, Waldbadstr. 88, Steinhagen soll ein Gewerbepark entstehen. Gegen einen Gewerbepark bzw. Ansiedlung kleinerer, einheimischer Betriebe, wobei die ökologischen und klimagerechten Grundlagen eingehalten würden, hätte die Anwohnergemeinschaft Waldbadstraße keine Einwände. Das Gebiet ist ja als Gewerbefläche ausgeschrieben.

Hier wird jedoch eine massive Bebauung geplant. (siehe Flyer 1)

2 Hallen, je ca.  200 m lang und mindestens 10 m hoch und eine kleinere Halle ca. 50 m lang und auch 10 m hoch mit insgesamt 36 Anfahrrampen zum Be- und Entladen irgendwelcher Waren.
- Versiegelung des Grundstücks von vorher ca. 60 % auf ca. 80 %.
- Fällung sehr vieler Bäume ohne Wiederanpflanzung auf demselben Grundstück.
- Lärmbelästigung und fehlende Verkehrssicherung auf der Waldbadstraße
- Der große Bau passt sich nicht dem Landschaftsbild an

Dieses Bauvorhaben soll laut Vorbescheid ca. 900 Fahrzeugbewegungen täglich erzeugen. Der Abfluss des Lieferverkehrs soll ausschließlich über die Waldbadstraße abgewickelt werden.

Die Waldbadstraße ist eine beruhigte 30er Zone mit anliegenden sozialen Einrichtungen wie Naturbad (ca. 20.000 Besucher in den Sommermonaten), Kindergarten, Altenheim, Kinderspielplatz und Bolzplatz. Außerdem Einzelhandel, Gastronomie und ein Schulweg.

Die verkehrsberuhigte, teilweise verengte Waldbadstraße kann lt. Meinung der Anwohner, aber auch vielen Bürger*innen von Steinhagen diese Verkehrsmenge gar nicht aufnehmen.

Die direkten Anwohner/innen sind von einem genehmigten Vorbescheid (27.02.2021) überrascht worden. Das gesamte Ausmaß des geplanten Bauvorhabens war auch Politik und schon gar nicht den Steinhagener Bürger*innen bekannt. Die Öffentlichkeit wurde nicht informiert.

Einige klageberechtigte Anwohner/innen haben sich gezwungen gesehen gegen diesen Vorbescheid zu klagen (siehe auch Flyer 2). Ende März 2021 wurde die Klage beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht. Seitdem wurden viele juristische Schriftsätze hin- und hergeschickt und einige Gutachten erstellt. Es haben Annährungsgespräche und bisher 2 Gütetermine stattgefunden.
Bisher konnte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen.

Mit einem Informationsschreiben der Firma Hagedorn wurde im Oktober 2020 eine Informationsveranstaltung angekündigt, jedoch fand diese nie statt.
Im Dezember 2020 und Januar 2021 wurde die Verwaltung der Gemeinde Steinhagen um Vorstellung der Planentwürfe des Gewerbegebietes in den Bauausschusssitzungen aufgefordert.
Bis heute Dez. 2021 ist sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Wie wichtig die Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht nur der Anwohnergemeinschaft, sondern auch für alle Bürger/innen der Gemeinde gewesen wären, ergibt sich aus dem absoluten Unverständnis der Politik, die die Eigenmächtigkeit der Verwaltung massiv bemängelte.

Die Anwohnergemeinschaft erreichen Sie unter: waldbadstrasse(at)anwohnergemeinschaft@web.de

So entschied der Verein, die klagenden Anwohner*innen der Waldbadstraße gutachterlich zu unterstützen.

Gründe:

  • Die Waldbadstraße ist für den zusätzlichen Verkehr nicht ausgelegt.
  • Erhebliche Unfallgefahren besonders für Kinder und Radfahrer im Umfeld von KITA, Waldbad, Spielplatz, Seniorenheim.
  • Die Kreuzung Bielefelder/Waldbad/Osterfeldstraße ist bereits heute überlastet.
  • Sogar der Kreis Gütersloh fordert ein städtisches Verkehrsmodel für Steinhagen zur Projektentwicklung!
    Stellungnahme U. Elfers, Abteilung Straßenverkehr Kreis Gütersloh vom 26.10.2020


Die Kläger der Anwohnergemeinschaft Waldbadstraße werden juristisch vertreten durch:
Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Grafschaft-Vettelhofen   
und   
Wulf Hahn, RegioConsult, Büro Marburg
(FG/SW Dez.2021)

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